FördermittelCheck Teil 2: Betriebliche Energieberatung - gefördert von der BAFA!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

fördert im Programm „Energie-beratung im Mittelstand“ die Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen.

 

Die Energieberatung soll dabei

wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Die wichtigsten Fakten zu diesem Förderprogramm habe ich auch hier wieder nachstehend

zusammengefasst:

Was ist das Ziel der Förderung?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

 

Als konkretes Ziel der Energieberatung wird eine Energieeinsparung von 10 bis 20% pro beratenes Unternehmen angestrebt.

Was ist Gegenstand der Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

 

Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer evtl. in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung

  • bei jährlichen Energiekosten > 10.000 EUR: max. 8.000 EUR
  • bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 EUR: max. 1.200 EUR
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Energieberatung muss von Personen durchgeführt werden, die von der BAFA für dieses Programm zugelassen sind. Eine Suchfunktion für die Beraterauswahl bietet die Webseite www.energie-effizienz-experten.de.

  • Die Beratung muss detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen und so klare Informationen über potenzielle Einsparungen liefern.
  • Die Energieberatung muss den Anforderungen an ein Energieaudit entsprechen.
  • Für die Energieberatung ist ein schriftlicher Abschlussbericht zu erstellen.
  • Die für die Beratung herangezogenen Daten müssen für historische Analysen und zur Rückverfolgung der Leistung aufbewahrt werden können.
Welche Beschränkungen gibt es?

Innerhalb von 24 Monaten kann nur eine Energieberatung einschließlich ggf. anschließender Umsetzungsbegleitung je Antragsteller bezuschusst werden.

Die Gesamtsumme aller erhaltenen öffentlichen Beihilfen des antragstellenden Unternehmens darf in den letzten drei Jahren 200.000 EUR nicht übersteigen ("De-minimis"-Beihilfe).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  1. weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR haben.
Wer ist nicht antragsberechtigt?

Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr

  • den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG / § 55 EnergieStG oder
  • eine Ermäßigung nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung)

beantragt haben.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Anträge können über ein elektronisches Verfahren vor Maßnahmebeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

 

Die Umsetzungsbegleitung muss gesondert beantragt werden.

Welche Laufzeit hat die Förderung? Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019.

*Alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Fazit

Das BAFA fördert über das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ in kleinen und mittleren Unternehmen eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 8.000 €. Also: Förderung für die Beratung sichern und langfristig Energie sparen!

Fragen? Gern!